Verkündungstermin im Eilverfahren gegen Heidelberger Schreibgerätehersteller

Datum: 24.08.2018

Die 10. Kammer des Arbeitsgerichtes Mannheim - Kammern Heidelberg - hat heute (24.08.2018) unter Vorsitz von Richter am Arbeitsgericht Daniel Obst den Fall eines fristlos gekündigten Betriebsratsmitglieds (siehe Medienmitteilung vom 15.08.2018) zwei Verfahren verhandelt. 

Dabei ging es in einem einstweiligen Verfügungsverfahren (10 Ga 3/18) um die vorläufige Weiterbeschäftigung und ein Zutrittsrecht des Arbeitnehmers in den Betrieb. Nachdem die Parteien signalisiert haben, dass sie im Laufe der kommenden Woche außergerichtlich eine Lösung suchen könnten, wird die Kammer eine Entscheidung erst am Freitag, 31.08.2018, um 10.30 Uhr verkünden.

Darüber hinaus fand bezogen auf die Kündigungsschutzklage gegen die außerordentliche Kündigung (10 Ca 214/18) ein Gütetermin zwischen den Parteien statt. Weitere verfahrensleitende Verfügungen, insbesondere die Bestimmung eines Kammertermins, werden in diesem Verfahren voraussichtlich Ende der nächsten Woche ergehen.



Diese Website verwendet Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie unter Datenschutz.