Medienmitteilung vom 09.08.2017

Datum: 09.08.2017

Am Freitag, 11. August  2017, wird um 9:00 Uhr beim Arbeitsgericht Mannheim unter dem Vorsitz von Richterin am Arbeitsgericht Barbara Seeling die Klage eines Mitarbeiters des Eigenbetriebs Nationaltheater gegen die Stadt Mannheim wegen einer ihm gegenüber ausgesprochenen außerordentlichen  Kündigung verhandelt (Az: 12 Ca 63/17). Die Kündigung wird damit begründet, dass der Kläger aufgrund einer Absprache mit der zuständigen Personalreferentin und seinem direkten Vorgesetzten seit dem Jahr 2012 (über tatsächlich in großem Umfang geleistete Überstunden hinaus) monatlich sieben Überstunden aufgeschrieben und ausgezahlt bekommen hat, ohne diese tatsächlich erbracht zu haben. Dies habe dem  Ausgleich für nicht mehr länger gezahlte Erschwernis- und Schmutzzulagen gedient. Der Kläger räumt ein, dass es eine solche Abrede gäbe, verweist aber darauf, dass sie auf Vorschlag der Personalreferentin zustande gekommen sei und er sich darauf verlassen habe, dass die Mitarbeiterin hierzu berechtigt gewesen sei. Die Stadt ist der Auffassung, dass der Kläger unter keinen Umständen von einer solchen Berechtigung ausgehen durfte.

Auch die Personalreferentin und der Vorgesetzte des Klägers sind fristlos gekündigt worden. Der Kammertermin im Kündigungsschutzverfahren der Personalreferentin ist bestimmt worden auf 27. Oktober 2017, das Verfahren des Vorgesetzten wird vor dem Bühnenschiedsgericht verhandelt.

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