Vizepräsident des Arbeitsgerichts Mannheim Lothar Jordan im Ruhestand

Datum: 27.06.2014


Der Vizepräsident des Arbeitsgerichts Mannheim, Lothar Jordan, tritt mit Ablauf des 30.06.2014 in den Ruhestand ein.

Lothar Jordan, Jahrgang 1949,  studierte von 1968 bis 1975 Rechtswissenschaften an der Universität Heidelberg. Im Juni 1975 legte er das Erste Juristische Staatsexamen ab und bestand im Juli 1978 das Zweite Juristische Staatsexamen. Zusätzlich war er in dieser Zeit als wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeits- und Handelsrecht bei Herrn Prof. Dr. G. Wiese an der Universität Mannheim tätig.
Am 02. Januar 1979 trat Lothar Jordan sodann in die Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Baden-Württemberg ein. Er war zunächst beim Arbeitsgericht Stuttgart in Aalen tätig und wechselte am 01. April 1981 zum Arbeitsgericht Karlsruhe. Dort wurde er am 30. Dezember 1981 zum Richter auf Lebenszeit ernannt.

Seit dem 16. August 1989 ist Lothar Jordan bei den Kammern Heidelberg des Arbeitsgerichts Mannheim tätig. Am 21. Februar 2002 folgte seine Ernennung zum stellvertretenden Direktor, seit 01. Oktober 2004 ist er Vizepräsident des Arbeitsgerichts.

Lothar Jordan verhandelte in Heidelberg zahlreiche und zum Teil sehr spektakuläre Fälle wie beispielsweise  die Auseinandersetzungen um die Stilllegung der Firma Schmitthelm. Zuletzt durch die Presse gegangen war das von ihm geleitete  Eilverfahren um den Fußballbundesligaspieler Eren Derdiyok im vergangenen Jahr.

Bei Kollegen, Rechtsanwälten, Verbänden und ehrenamtlichen Richtern genießt der in der Region verwurzelte sportbegeisterte Vizepräsident einen hervorragenden Ruf.
„Ein Arbeitsgericht ohne einen Lothar Jordan in Heidelberg kann ich mir nicht vorstellen“ sagt der Präsident des Arbeitsgerichts Mannheim, Rolf Maier, anlässlich des Eintritts in den Ruhestand seines langjährigen Vizepräsidenten.

Lothar Jordan selbst resümiert rückblickend auf seine Zeit in der Arbeitsgerichtsbarkeit: “Für mich war am Arbeitsrecht immer besonders faszinierend, dass auf meinem Richtertisch die ganze Bandbreite des menschlichen Lebens zu finden war, vom Fussballprofi bis zum Gärtner, von der Chefärztin bis zur Raumpflegerin.“
Auch hinsichtlich der technischen Entwicklungen sei es immer erforderlich gewesen, auf der Höhe der Zeit zu bleiben und sich entsprechend fortzubilden. So sei es zu Beginn seiner Richtertätigkeit noch nicht vorstellbar gewesen, dass sich ein Richter mit der Problematik des „gläsernen Arbeitnehmers“ durch den Einsatz von IT-Systemen, etwa dem Einsichtsrecht des Arbeitgebers in email Accounts seiner Arbeitnehmer zu befassen hätte. Das deutsche Arbeitsrecht zeichne sich aber nicht nur durch stetige Anpassung an sich verändernde Lebenswirklichkeiten aus, sondern vor allem  durch einen effizienten Ausgleich der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberinteressen und trage damit wesentlich zum sozialen Frieden in unserer Gesellschaft bei.

Auch nach Eintritt in den Ruhestand wird Lothar Jordan daher dem Arbeitsrecht  verbunden bleiben, beispielsweise als Schlichter bei innerbetrieblichen Auseinandersetzungen oder im Rahmen von Fortbildungen auf dem Gebiet des aktuellen Arbeitsrechts. Daneben hofft er, nun endlich mehr Zeit für den Besuch von Eishockeyspielen der Adler Mannheim und für Reisen durch alle Welt zu haben.

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