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Vizepräsident des Arbeitsgerichts Mannheim Lothar Jordan im Ruhestand
Datum: 27.06.2014
Der Vizepräsident des Arbeitsgerichts Mannheim, Lothar
Jordan, tritt mit Ablauf des 30.06.2014 in den Ruhestand ein.
Lothar Jordan, Jahrgang 1949, studierte von 1968 bis 1975
Rechtswissenschaften an der Universität Heidelberg. Im Juni
1975 legte er das Erste Juristische Staatsexamen ab und bestand im
Juli 1978 das Zweite Juristische Staatsexamen. Zusätzlich war
er in dieser Zeit als wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl
für Bürgerliches Recht, Arbeits- und Handelsrecht bei
Herrn Prof. Dr. G. Wiese an der Universität Mannheim
tätig.
Am 02. Januar 1979 trat Lothar Jordan sodann in die
Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Baden-Württemberg ein. Er
war zunächst beim Arbeitsgericht Stuttgart in Aalen tätig
und wechselte am 01. April 1981 zum Arbeitsgericht Karlsruhe. Dort
wurde er am 30. Dezember 1981 zum Richter auf Lebenszeit
ernannt.
Seit dem 16. August 1989 ist Lothar Jordan bei den Kammern Heidelberg des Arbeitsgerichts Mannheim tätig. Am 21. Februar 2002 folgte seine Ernennung zum stellvertretenden Direktor, seit 01. Oktober 2004 ist er Vizepräsident des Arbeitsgerichts.
Lothar Jordan verhandelte in Heidelberg zahlreiche und zum Teil sehr spektakuläre Fälle wie beispielsweise die Auseinandersetzungen um die Stilllegung der Firma Schmitthelm. Zuletzt durch die Presse gegangen war das von ihm geleitete Eilverfahren um den Fußballbundesligaspieler Eren Derdiyok im vergangenen Jahr.
Bei Kollegen, Rechtsanwälten, Verbänden und
ehrenamtlichen Richtern genießt der in der Region verwurzelte
sportbegeisterte Vizepräsident einen hervorragenden Ruf.
„Ein Arbeitsgericht ohne einen Lothar Jordan in Heidelberg
kann ich mir nicht vorstellen“ sagt der Präsident des
Arbeitsgerichts Mannheim, Rolf Maier, anlässlich des Eintritts
in den Ruhestand seines langjährigen Vizepräsidenten.
Lothar Jordan selbst resümiert rückblickend auf seine
Zeit in der Arbeitsgerichtsbarkeit: “Für mich war am
Arbeitsrecht immer besonders faszinierend, dass auf meinem
Richtertisch die ganze Bandbreite des menschlichen Lebens zu finden
war, vom Fussballprofi bis zum Gärtner, von der
Chefärztin bis zur Raumpflegerin.“
Auch hinsichtlich der technischen Entwicklungen sei es immer
erforderlich gewesen, auf der Höhe der Zeit zu bleiben und
sich entsprechend fortzubilden. So sei es zu Beginn seiner
Richtertätigkeit noch nicht vorstellbar gewesen, dass sich ein
Richter mit der Problematik des „gläsernen
Arbeitnehmers“ durch den Einsatz von IT-Systemen, etwa dem
Einsichtsrecht des Arbeitgebers in email Accounts seiner
Arbeitnehmer zu befassen hätte. Das deutsche Arbeitsrecht
zeichne sich aber nicht nur durch stetige Anpassung an sich
verändernde Lebenswirklichkeiten aus, sondern vor allem
durch einen effizienten Ausgleich der Arbeitnehmer- und
Arbeitgeberinteressen und trage damit wesentlich zum sozialen
Frieden in unserer Gesellschaft bei.
Auch nach Eintritt in den Ruhestand wird Lothar Jordan daher dem Arbeitsrecht verbunden bleiben, beispielsweise als Schlichter bei innerbetrieblichen Auseinandersetzungen oder im Rahmen von Fortbildungen auf dem Gebiet des aktuellen Arbeitsrechts. Daneben hofft er, nun endlich mehr Zeit für den Besuch von Eishockeyspielen der Adler Mannheim und für Reisen durch alle Welt zu haben.