Geschäfts- und Pressebericht für das Arbeitsgericht Mannheim 2012

Datum: 14.03.2013

Kurzbeschreibung: 

Geschäfts- und Pressebericht
für das Arbeitsgericht Mannheim
2012

Durch das Arbeitsgericht Mannheim wird die Gerichtsbarkeit in Arbeitssachen für die Stadtkreise Mannheim und Heidelberg sowie den Rhein-Neckar-Kreis und den Neckar-Odenwald-Kreis in erster Instanz ausgeübt.
Der Sitz des Arbeitsgerichts befindet sich in Mannheim. Es sind insgesamt 15 Kammern eingerichtet. Hiervon haben vier Außenkammern ihren Sitz in Heidelberg. Vom Stammgericht in Mannheim aus werden darüberhinaus Gerichtstage in Mosbach abgehalten.
Im Jahre 2012 waren zwei Kammern ganzjährig und drei weitere Kammern teilweise nicht besetzt. Die aufgrund der Abordnung zum Landesarbeitsgericht in Stuttgart aufgetretene Vakanz in zwei Kammern endete durch die Wiederaufnahme der Tätigkeit der Richterin am 01.04.2012 in Heidelberg und des Richters am 01.07.2012 in Mannheim.
Eine Richterin wurde mit dem 01.07.2012 als wissenschaftliche Mitarbeiterin zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe abgeordnet.

Da sich die Verfahrenseingänge im Vergleich zu den Jahren 2010 und 2011 nur geringfügig erhöhten, konnten die Vakanzen durch die verbliebenen Richterinnen und Richter im Jahre 2012 aufgefangen werden.

Bei einem weiteren Anstieg der Eingangszahlen ist es allerdings erforderlich, dass die auch im Jahre 2013 vakanten Stellen besetzt werden können, um den Richtwert von ca. 500 bis 600 Verfahren pro Vollzeitrichterstelle, der eine qualitativ gute und zeitnahe Sachbearbeitung der Verfahren gewährleistet, zu erreichen. Nur dann kann ein zügiger Rechtsschutz der im Arbeitsrecht sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber von herausragender, oftmals sogar von existenzieller Bedeutung ist, gewährleistet werden. Eine möglichst zeitnahe Sachbearbeitung und dadurch zu erzielende schnelle Rechtssicherheit stellen positive Arbeitsmarktpolitik dar und stärken auf diese Weise die Wirtschaft des Landes Baden-Württemberg.
Um die sich wiederholenden Wellenbewegungen der Verfahrenseingänge in dieser Weise bewältigen zu können, bedarf das Arbeitsgericht Mannheim der Besetzung aller 15 Kammern mit einem Richtervolumen von ca. 12,5 Richterstellen. Die aufgetretenen Vakanzen können nicht dauerhaft aufgefangen werden.

Im Jahre 2012 gelang es die Verfahren zügig zu bearbeiten und den Bestand der Verfahren nahezu gleich zu halten.
Im Vergleich zu den Vorjahren stiegen die Verfahrenseingänge beim Arbeitsgericht Mannheim im Jahre 2012 leicht auf insgesamt 5.731 Verfahren, davon 212 Mahnverfahren.

Hierauf entfielen auf die Kammern Mannheim inklusive der Kammer, die für den Gerichtstag in Mosbach zuständig ist, 3889 Verfahren.
Diese setzten sich aus 3.762 Urteilsverfahren und 127 Beschlussverfahren zusammen. Bei den Urteilsverfahren handelte es sich meist um Klagen von Arbeitnehmern gegen Arbeitgeber, insbesondere nach zuvor erfolgten Kündigungen. Bei den Beschlussverfahren geht es meist um Streitigkeiten zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber. Daneben war noch der Eingang von 134 Mahnverfahren zu verzeichnen.
Zu Beginn des Jahres waren bei den Kammern Mannheim 860 Altverfahren anhängig.

Auf die Kammern in Heidelberg entfielen bei einem Grundbestand von 527 Altverfahren 1.708 neue Verfahren inklusive 78 Mahnsachen. Hierbei handelte es sich um 1.501 Urteils- und 129 Beschlussverfahren.
Die Bestandszahlen der Kammern Mannheim stiegen zum Ende des Jahres 2012 auf 976 Verfahren.
Bei den Kammern Heidelberg sanken die Bestandszahlen auf 436 Verfahren.

Mit einer überdurchschnittlichen Quote von 72 % mündeten im Jahre 2012 mehr als 2/3 aller erledigten Verfahren in einen Vergleich. Wünschenswerterweise erlangten die Prozessparteien dadurch meist zu einem frühen Zeitpunkt die erforderliche Rechtssicherheit und Rechtsklarheit.

Im Jahr 2012 waren einige Verfahren für die Öffentlichkeit besonders interessant:

So beschäftigten sich sowohl die Mannheimer als auch die Heidelberger Kammern mit insgesamt ca. 50 Kündigungsschutzklagen ehemaliger Mitarbeiterinnen der Firmengruppe Schlecker. Die Klägerinnen waren betriebsbedingt in zwei „Kündigungswellen“ im März/April und im Juni 2012 gekündigt worden. Die Mehrheit dieser Verfahren endete mit einem gerichtlichen Vergleich.

Außerdem ist eine Kammer des Arbeitsgerichts Mannheim seit der zweiten Hälfte des Jahres 2012 mit einer „Klagewelle“ von ursprünglich über 80 Kündigungsschutzverfahren von Mitarbeitern des „Duden-Verlags“ (Bibliographisches Institut, BI) beschäftigt. Hintergrund der betriebsbedingten Kündigungen ist, dass der Mutterkonzern des BI, der Cornelsen Verlag in Berlin, beschlossen hatte, das Geschäft mit gedruckten Produkten, darunter auch den „Duden“, von Mannheim nach Berlin zu verlagern und die Sparte Kinder- und Jugendbuch zu verkaufen.

Die ersten Kammertermine in diesen Angelegenheiten werden ab März 2013 stattfinden. Im gleichen Kontext war auch ein Beschlussverfahren beim Arbeitsgericht Mannheim anhängig, bei dem der Betriebsrat des BI im einstweiligen Verfügungsverfahren begehrte, dass die Arbeitgeberin die vorgenannten Maßnahmen am Standort Mannheim unterlässt. Der Betriebsrat scheiterte hiermit sowohl erst- als auch zweitinstanzlich.

Für Aufsehen sorgte schließlich auch die Kündigungsschutzklage des Direktors der Mannheimer Universitäts-Augenklinik, der außerordentlich wegen behaupteter „Zerstörung des Vertrauensverhältnisses“ gekündigt wurde. Nachdem im Gütetermin keine gütliche Einigung erzielt werden konnte, wird das Verfahren am 04.04.2013 um 16:00 Uhr mit einem Kammertermins fortgesetzt.

Aus dem Bereich der Beschlussverfahren erwähnenswert ist außerdem, dass das Arbeitsgericht Mannheim, Kammern Heidelberg, es im April 2012 in einem Eilverfahren Mitarbeitern der evangelischen Stadtmission untersagte, an Streiks teilzunehmen.  Begründet wurde die Entscheidung damit, dass einem solchen Streikrecht das kirchliche Selbstbestimmungsrecht entgegenstünde.

Maier

Präsident des Arbeitsgerichts

     Faggin

     Pressesprecherin

     

    

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