Pressemitteilung in Sachen Dr. Sigmund / Land Baden-Württemberg

Datum: 25.06.2008

Kurzbeschreibung: 

Mannheim, 24.06.2008

PRESSEERKLÄRUNG


Pressemitteilung in Sachen Dr. Sigmund / Land Baden-Württemberg

Parteien haben sich gütlich geeinigt / Verkündungstermin entfällt

Der Termin zur Verkündung einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Mannheim - Kammern Heidelberg - am 01.07.2008 im Rechtsstreit zwischen Dr. Sigmund und dem Land Baden-Württemberg als Träger des Universitätsklinikums Heidelberg findet nicht statt. Die Prozessparteien haben sich gütlich geeinigt.

Bei dem Verfahren vor dem Arbeitsgericht ging es um die Rechtswirksamkeit der im Arbeitsvertrag zwischen dem Kläger und dem Universitätsklinikum Heidelberg vereinbarten Befristung des Arbeitsverhältnisses zum 29.2.2008. Dieser Rechtsstreit ist nunmehr beigelegt. Im Anschluss an die mündliche Kammerverhandlung vom 10.6.2008 unterbreitete das Arbeitsgericht den Prozessparteien nochmals einen Vorschlag für eine einvernehmliche Regelung, wonach das Arbeitsverhältnis zum 29.2.2008 durch Befristungsablauf beendet ist und der Kläger vom beklagten Land als Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes und des hiermit verbundenen sozialen Besitzstandes eine Abfindung erhält. Diesem Vergleichsvorschlag haben inzwischen beide Parteien zugestimmt.

S. Maali-Faggin

 

 

 

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