Pressemitteilung vom 27.07.2011

Datum: 27.07.2011

Kurzbeschreibung: 

Am Donnerstag, dem 28.07.2011 findet ab 15.00 Uhr vor dem Arbeitsgericht Mannheim unter Vorsitz von Richterin am Arbeitsgericht Dr. Sigrid Bouwhuis ein Kammertermin in einem einstweiligen Verfügungsverfahren (Az.: 3 Ga 5/11) statt.

Hintergrund des einstweiligen Verfügungsverfahrens ist eine Kündigungsschutzklage einer Rechtsanwalts-Auszubildenden aufgrund zweier fristloser Kündigungen des Ausbildungsverhältnisses. In diesem Verfahren (Az.: 3 Ca 230/11) ist Kammertermin auf Donnerstag, 22.09.2011, 11.00 h bestimmt.

Nunmehr klagt die Rechtsanwältin gegen die Auszubildende im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens unter anderem auf Unterlassung der Behauptung der Auszubildenden, außergerichtliche Korrespondenz und  Schriftsätze als eigenes Gedankengut selbst verfasst oder unterzeichnet und die Tätigkeit einer Anwältin ausgeübt zu haben.

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