Geschäfts- und Pressebericht für das Arbeitsgericht Mannheim 2011

Datum: 01.03.2012

Kurzbeschreibung: 

Für die Stadtkreise Mannheim und Heidelberg sowie den Rhein-Neckar-Kreis und den Neckar-Odenwald-Kreis ist das Arbeitsgericht Mannheim das Gericht erster Instanz in Arbeitssachen.
Das Stammgericht hat seinen Sitz in Mannheim. Von dort werden auch Gerichtstage in Mosbach für die Verfahren aus dem Neckar-Odenwald-Kreis abgehalten.
In Heidelberg sind Außenkammern eingerichtet.

Wie bereits im Jahr 2010 setzte sich auch im Jahr 2011 die Normalisierung der Zahl der Verfahrenseingänge im Vergleich zur extrem hohen Eingangsbelastung im Jahre 2009 fort.
Im Jahre 2011 sind beim Arbeitsgericht Mannheim insgesamt 5.544 Verfahren, davon 216 Mahnverfahren eingegangen.

Hierauf entfielen auf die Kammern Mannheim inklusive der Kammer, die für den Gerichtstag in Mosbach zuständig ist, 3.872 Verfahren.
Diese setzten sich aus 3.587 Urteilsverfahren und 285 Beschlussverfahren zusammen. Bei den Urteilsverfahren handelte es sich meist um Klagen von Arbeitnehmern gegen Arbeitgebern, insbesondere nach zuvor erfolgten Kündigungen. Bei den Beschlussverfahren geht es meist um Streitigkeiten zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber. Daneben war noch der Eingang von 154 Mahnverfahren zu verzeichnen.
Zu Beginn des Jahres waren 910 Altverfahren bei den Kammern Mannheim zu verzeichnen.

Auf die Kammern in Heidelberg entfielen bei einem Grundbestand von 476 Altverfahren 1.672 neue Verfahren inklusive 62 Mahnsachen. Hierbei handelte es sich um 1.542 Urteils- und 130 Beschlussverfahren.

Die Bestandszahlen der Kammern Mannheim sanken zum Ende des Jahres 2011 auf 861 Verfahren.
Bei den Kammern Heidelberg erhöhten sich die Bestandszahlen leicht auf 527 Verfahren.

Mit einer Quote von 64 % mündeten im Jahre 2011 nahezu 2/3 aller erledigten Verfahren in einen Vergleich. Wünschenswerter Weise erlangten die Prozessparteien dadurch meist zu einem frühen Zeitpunkt die erforderliche Rechtssicherheit und Rechtsklarheit.

Beim Arbeitsgericht Mannheim sind 15 Kammern errichtet, von denen elf am Stammsitz in Mannheim und vier bei den Außenkammern in Heidelberg untergebracht sind.
Von diesen 15 Kammern waren 2011 allerdings nur elf durchgehend besetzt.
Ende des Jahres 2011 waren fünf mit einer Richterin, davon zwei in Teilzeit, und sechs mit einem Richter besetzt. Zwei Kammern am Stammgericht in Mannheim wurden nicht nachbesetzt, nachdem bereits 2010 ein Richter in Altersteilzeit gegangen ist und im Sommer 2011 eine weitere Kammer wegen Mutterschutz und Elternzeit der Richterin vakant wurde.
Auch im Jahre 2012 sind zwei KollegInnen noch zum Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg in Stuttgart abgeordnet. In Heidelberg wird die Kollegin ihre Tätigkeit am 01.04.2012 und in Mannheim der Kollege am 01.07.2012 wieder an ihrem jeweiligen Dienstsitz aufnehmen.
Mit dem aktuellen Personalbestand von 11 bis 11,5 Richterstellen, bei 13 Richtern, sind die Verfahrenseingänge im Umfang der Jahre 2010 und 2011 zu bewältigen, sofern keine signifikante Zunahme der Eingänge erfolgt.

Bei einem erneuten Anstieg der Eingangszahlen wäre es allerdings sehr wünschenswert, wenn die derzeit vakanten Stellen zeitnah besetzt werden könnten, um den Richtwert von ca. 500 bis 600 Verfahren pro Vollzeitrichterstelle, der eine qualitativ gute und zeitnahe Sachbearbeitung der Verfahren gewährleistet, nicht zu überschreiten. Nur dann könnte ein zügiger Rechtsschutz, der im Arbeitsrecht sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber von herausragender, oftmals sogar von existenzieller Bedeutung ist, gewährleistet werden.
Eine möglichst zeitnahe Sachbearbeitung und dadurch zu erzielende schnelle Rechtssicherheit stellen positive Arbeitsmarktpolitik dar und stärken auf diese Weise die Wirtschaft des Landes Baden-Württemberg.

Im Jahr 2011 waren einige Verfahren besonders öffentlichkeitsrelevant: So beschäftigte sich das Gericht mit der fristlosen Kündigung des Geschäftsführers des Arbeiter-Samariter-Bunds, eines früheren SPD-Stadtrats. Das Verfahren endete mit einem Vergleich, der u.a. die fristgemäße Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus betrieblichen Gründen beinhaltete.

Daneben hatte das Gericht über die Kündigungsschutzklage eines langjährig beim Mannheimer Caritasverband beschäftigten Sozialpädagogen zu entscheiden. Dieser war als Reaktion auf die bekannt gewordenen Missbrauchsfälle in katholischen Einrichtungen aus der katholischen Kirche ausgetreten. Das Gericht wies die Kündigungsschutzklage ab und verwies darauf, dass die Kirche und die ihr zugehörigen Einrichtungen als Tendenzbetriebe das Privileg innehätten, Arbeitsregelungen selbst zu treffen. Dazu gehöre auch der erhöhte Loyalitätsanspruch an Mitarbeiter.

Aus dem Bereich der Beschlussverfahren ist erwähnenswert, dass es eine Vielzahl von gerichtlichen Auseinandersetzungen eines Mannheimer Unternehmens und dem bei ihm bestehenden Betriebsrat gab. Dabei ging es u.a. um die beabsichtigte Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden. Hintergrund eines weiteren Beschlussverfahrens war, dass der Betriebsratsvorsitzende angeblich „geschubst“ worden war. Im Rahmen der bestehenden Streitigkeiten zwischen Unternehmensleitung und Betriebsrat war zwischenzeitlich auch die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Betriebsverfassungsgesetz eingeschaltet worden. Nach einigen erst- und zweitinstanzlichen Entscheidungen einigten sich die Parteien auf eine außergerichtliche Mediation durch einen Richter eines anderen Arbeitsgerichts.

Im Jahr 2011 wurde von der Landesverwaltung Baden-Württemberg ein Gesundheitsmanagement für die Angehörigen der Justiz eingeführt. Dank eines finanzielles Budgets, welches zur Verfügung gestellt wurde, konnten für die Gesundheit der Mitarbeiter verschiedenste Maßnahmen durchgeführt werden: So wurde zum einen -zusammen mit interessierten Teilnehmern des Amts- und Landgerichts Mannheim- ein Nordic-Walking-Kurs unter fachmännischer Leitung angeboten, zum anderen fand in den Räumen des Arbeitsgerichts über das Jahr 2011 hinweg ein Rückenschulkurs unter Leitung einer Physiotherapeutin statt. In diesem Jahr  werden sich Mitarbeiter/Innen des Arbeitsgerichts regelmäßig zum Badmintonspielen treffen, des Weiteren kann in einem hierfür entsprechend eingerichteten Fitnessraum trainiert werden.

Maier

Präsident des Arbeitsgerichts

     Faggin

     Pressesprecherin

     

    

 



 

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