Datum: 03.05.2024

Aktenzeichen: 15 Ca 32/23

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 667,03 brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit 01.03.2023 zu bezahlen.

2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 1.618,97 brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 02.10.2023 zu bezahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.


3. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits zu 93 %, die Beklagte zu 7 %.

4. Der Streitwert wird festgesetzt auf EUR 14.302,84.

5. Die Berufung wird, soweit sie nicht bereits kraft Gesetzes zulässig ist, nicht zugelassen.

Diese Website verwendet Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie unter Datenschutz.